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(Stand 05.18)
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bietet Pendix privaten Endverbrauchern als Erstbesitzer des Systems eine zweijährige, nicht übertragbare Garantie auf die Komponenten des Antriebssystems. Ausgeschlossen davon sind typischerweise Verschleißteile, in dem Fall mechanische Defekte des Messtretlagers. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Akkus wird privaten Endverbrauchern eine Garantie für die ersten zwei Jahre oder 500 Ladezyklen (80% Restkapazität) gewährt, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt. Darüber hinaus ist der Akku als Verschleißteil anzusehen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Produktkaufes, spätestens jedoch ein Jahr nach dem ursprünglichen Produktionsdatum (siehe Label auf Akku und Antrieb). Garantiefälle sind unverzüglich zu melden.
Die Garantie bezieht sich nur auf Material- oder Verarbeitungsfehler und kann nur gewährt werden, wenn der Kaufnachweis in Form einer Original-Rechnung oder -Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlers sowie der Modellbezeichnung des Fahrrades vorhanden ist. Weiterhin müssen die Angaben zu „Gebaut“ und „Seriennummer“ von Akku und Antrieb entweder schriftlich auf dem Kaufnachweis oder per Foto nachgewiesen werden. Im Falle des Nichterbringens dieser Nachweise behält sich Pendix das Recht vor, die Garantie zu verweigern.
Sollte während dieser Zeit ein Mangel oder Defekt auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler. Die Garantie umfasst je nach Ermessen von Pendix die angeführte Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften oder beeinträchtigten Komponente durch eine Service-Tauscheinheit.
Garantiereparaturen werden einzig von Pendix selbst oder von Pendix-autorisierten Partnern durchgeführt. Etwaige entstehende Reparaturkosten durch einen nicht Pendix-autorisierten Partner werden nicht erstattet. Weiterhin erlischt damit jeglicher Garantieanspruch.
Durch Reparaturleistungen sowie der Austausch während der Garantielaufzeit verlängert sich die Garantielaufzeit nicht.
Ohne Berücksichtigung weiterer Gründe werden Garantiefälle, welche sich aufgrund folgender Ursachen ergeben, ausgeschlossen:
Kein Garantiefall besteht weiterhin:
Die Garantie bezieht sich nur auf Pendix Original Komponenten. Die Verwendung von Ersatzteilen unbekannter Herkunft ist strengstens verboten und führt zum Erlöschen der Garantie aller anderen im System beinhalteten Komponenten.
Nicht erfasst von der Garantie wird der Ersatz von Vermögensschäden, Kosten für Leih- oder Mietgeräte, Ausfallzeiten, Fahrtkosten oder sonstige darüberhinausgehende Ansprüche. Die Haftung von Pendix aus der Garantieleistung ist auf den Anschaffungswert des Produktes begrenzt.